FCC-Chaos Crew
  Info für Gästefans
 
Informationen für Gästefanbetreuung

Ansprechpartner Jena

Leiter FC-Ordnungsgruppe:
Matthias Schau, Tel. (0170) 5882903

Fan-Beauftragter:
Andreas Wiese, Tel. (0173) 3908693

Fan-Projekt Jena e.V. :
Matthias Stein, Tel. (0173) 3970701
Lutz Hofmann, Tel. (0173) 3970702

Gästefans:

Block „O“ in der Südkurve des Stadions. Eigener Zugangs- und Kassenbereich. Gästeparkplatz ist der Parkplatz Bädergesellschaft hinter dem Gästeblock.

Besonderheit Gästefans:

Gestattet werden bis 5 große Schwenkfahnen (max. Fahnenlänge 1,50 m) nach vorheriger Anmeldung über die jeweiligen Fan-Beauftragten oder Fan-Projekte (mögl. mit Fahnenpass des Gastvereins). Beim Einlass ist darauf zu achten, dass die Anzahl der mitgeführten Fahnen (Stoff) auch der Anzahl mitgeführter Fahnenstangen bzw. Teleskopstäbe entspricht.


Hausordnung

Festlegung des Veranstalters FC Carl Zeiss Jena e.V. im Rahmen der Aus-übung des privaten Hausrechts in Ergänzung der „Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 20.03.2006“

Im Rahmen der Ausübung seines privaten Hausrechts als Veranstalter von Fuß-ballveranstaltungen legt der FC Carl Zeiss Jena e.V. für alle Heimspiele sämtlicher Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. in Ergänzung des § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 20.03.2006 fol-gendes fest:

Verboten ist den Besuchern der Heimspiele aller Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. neben den in § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 20.03.2006 aufgeführten Verboten weiterhin:


  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt

     
  • Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind. Hierzu wird eine entsprechende Liste geführt und regelmäßig ergänzt.

Liste verbotener Kleidung:

Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind (Strafrechtlich verbotene Symbole wie Hakenkreuz, FAP-Parteiabzeichen, Sig-Rune der verbotenen ANS/NA, NF-Symbol, Odalrune, Wolfsangel, Keltenkreuz, Gauwinkel, SS-Symbole usw. werden nicht gesondert aufgeführt)

Kleidungsmarken und / oder –aufschriften:

  • Thor Steinar
  • Landser
  • Masterrace
  • CONSDAPLE (nicht zu verwechseln mit LONSDALE !!!)
  • Ultima Thule

Aufschriften, Symbole, Zahlencodes:

  • 18 (= Adolf Hitler)
  • 88 (= Heil Hitler)
  • 14 bzw. 14 Words (geht auf ein Zitat des US-Nazis David Lane zurück)
  • Kombination 14/88 bzw. 1488
  • 28 (= Blood & Honour – in Deutschland verbotene Nazi-Organisation)
  • Blood & Honour bzw. B & H (s.o.)
  • Combat 18 bzw. C 18 (“bewaffneter Arm” von B & H)
  • Hammer und Schwert (u.a. ehem. Gaufeldzeichen der HJ)
  • Rudolf Heß
  • Schwarze Sonne (12armiges Hakenkreuz bzw. Rad aus 12 Sig-Runen)
  • Zahnrad (Symbol Reichsarbeitsdienst bzw. Deutsche Arbeitsfront, Symbol der verbotenen FAP)
  • Ku Klux Klan (KKK) / KKK-Kreuz / KKK-Blutstropfen
  • White Power / White-Power-Faust
  • RaHoWa bzw. Racial Holy War (z. dt. “Heiliger Rassenkrieg”)
  • WAR bzw. White Aryan Resistance / WAW bzw. Weißer Arischer Widerstand
  • ZOG (Zionist Occupied Government – z. dt. “Zionistische Besatzungsregierung”)


Achtung: Symbole mit zerschlagenem Hakenkreuz bzw. Hakenkreuz, das in Mülleimer geworfen wird, sind nicht strafbar !!!


Quelle
 
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